Es ist höchst an der Zeit, die Raumordnung eine Ebene höher zu legen und alle Bodenfunktionen in die Raumplanung einzubeziehen und von Expert*innen betreuen zu lassen. Aufgrund der Konkurrenzsituation der Gemeinden und einer fehlenden gesetzlich verankerten Bodenschutzstrategie, die auf alle Ansprüche an den Boden abzielt, werden Bürgermeister*innen und Gemeinderät*innen immer ihre Einzelinteressen verfolgen.
Das große Ganze sehen sie nicht oder wollen sie nicht sehen. Trotzdem treffen gerade diese Gremien weitreichende Entscheidungen für die Zukunft des ganzen Landes.
Wir müssen hier ein Konzept für ganz Kärnten entwickeln – es kann nicht sein, dass jede*r immer nur bis zu seiner Gemeindegrenze denkt. Wir brauchen überregionale Zusammenarbeit, die gesetzlich verankert wird.

Was im neuen Raumordnungsgesetz fehlt sind konkrete Maßnahmen für das Freihalten von Gebieten, die nach den raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen der zuständigen Planungsträger für den Rückhalt und Abfluss von Hochwasser erforderlich sind oder eine wesentliche Funktion für den Hochwasserabfluss aufweisen. Es ist zu wenig, nur die Gefahren ersichtlich zu machen, es müssen aktiv Planungen erfolgen, um negative Auswirkungen der durch den Klimawandel immer gravierender werdenden Naturgewalten auf Menschen, Tiere und Infrastruktur zu vermeiden.
Energieeffizienz fehlt im örtlichen Entwicklungskonzept
In das örtliche Entwicklungskonzept wurde keine Energieeffizienz aufgenommen, die in einem früheren Arbeitsentwurf bereits enthalten war. Auf der Ebene des Örtlichen Entwicklungskonzeptes werden zahlreiche Weichen gestellt, z. B. ist es möglich, den Raumwärme- und Mobilitätsbedarf durch eine verdichtete Bebauung zu senken. „Wesentliche Antworten auf den Klimawandel bleibt das Gesetz also schuldig“, erklärt Voglauer.
Schlupflöcher im neuen Raumordnungsgesetz schließen.
Im neuen Raumordnungsgesetz finden sich Schlupflöcher, die geschlossen werden müssen: Die Öffnung für „sonstige Betriebsgebäude“ öffnet die Gewerbegebiete auch für große Betriebe, ja sogar Industriebetriebe. Es ergibt sich insgesamt für das Umweltbelastungsniveau von Gewerbegebieten eine Verschlechterung. Es ist nicht akzeptabel, dass künftig in Gewerbegebieten unter ‚Sonstige Betriebsgebäude und Lagerstätten‘ örtlich unzumutbare Umweltbelastungen stattfinden dürfen.