Schütze den Boden mit deiner Unterschrift.
Boden ist Leben. Auf fruchtbarem Acker wächst unser Brot. Boden ist Zukunft.
Unterschreib für die Zukunft!
Wer darf unterschreiben?
Unterschreiben dürfen alle Menschen, die bei einer Landtagswahl in Kärnten wahlberechtigt sind. Dazu musst Du:
- mindestens 16 Jahre alt sein.
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Deinen Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
Warum geht das nicht digital und wie läuft das ab?
- Um in Kärnten ein Volksbegehren zu starten, braucht man 2000 vom Gemeindeamt oder Meldeamt bestätigte und unterschriebene Unterstützungserklärungen in Papierform.
- Erst dann kann durch die Landeswahlbehörde ein Volksbegehren aufgelegt werden.
- In der Eintragungswoche des Volksbegehrens muss die Unterschrift vor Ort und analog am Gemeindeamt bzw. Meldeamt geleistet werden.
- Das digitale Zeitalter mit Handysignatur ist für Landesvolksbegehren in Kärnten noch nicht angekommen.
- Die Behandlung des Landesvolksbegehrens im Kärntner Landtag findet dann statt, wenn mindestens 7500 Unterstützungserklärungen und Unterschriften geleistet wurden.
Wie lang kann man unterschreiben?
Die Frist zum Sammeln der Unterstützungserklärungen dauert zwei Jahre. Wir werden nicht die vollen zwei Jahre ausschöpfen, sondern wollen, sobald wir genügen Unterschriften gesammelt haben, das Volksbegehren von der Landeswahlbehörde auflegen lassen. Wenn das der Fall ist, startet die Eintragungswoche. In dieser Woche haben alle, die noch keine Unterstützungserklärung unterschrieben haben, die letzte Gelegenheit. Sind über 7500 Unterstützungserklärungen zusammengekommen, werden unsere Anliegen im Kärntner Landtag behandelt.